Vexpert Zulassungen

KFZ-Zulassung

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Anmeldung
mitzunehmen
  • Kfz-Genehmigungsdokument
  • Kaufvertrag (sofern der Besitzer nicht bereits im Typenschein eingetragen ist)
  • Anmeldespesen
  • Ausweis
  • Prüfbericht (wenn Erstzulassung länger als drei Jahre zurückliegt)
  • bei Vertreter: Vollmacht
  • bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug
  • bei Leasing: Leasingüberlassungsbestätigung
Abmeldung
mitzunehmen
Behördenwechsel
Mitzunehmen
  • Ausweis
  • Kfz-Genehmigungsdokument
  • Zulassungsschein
  • bei Vertreter: Vollmacht
  • bei Firmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug
  • bei Leasing: Leasingüberlassungsbestätigung
  • Anmeldespesen
  • Prüfbericht
Namensänderung
Mitzunehmen
  • Ausweis
  • Heirats- bzw. Scheidungsurkunde
  • Kfz-Genehmigungsdokument
  • Zulassungsschein
  • bei Vertreter: Vollmacht
  • bei Leasing: Leasingüberlassungsbestätigung
Kennzeichen
Verlust bzw. Diebstahl
  • Ausweis
  • Diebstahl- bzw. Verlustanzeige
  • Zulassungsschein
  • Kfz-Genehmigungsdokument
  • Kosten für neue Kennzeichen + Plakette (EUR 19,45)
  • bei Leasing: Leasingüberlassungsbestätigung
  • Prüfbericht
Zulassungsschein
Verlust bzw. Diebstahl
Ausweis:

Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigen

Besitznachweis:

z.B. Kaufvertrag, Benützungsüberlassungs-erklärung bei einem Leasingfahrzeug

Kfz-Genehmigungsdokument / Typenschein:

Seit 01.07.2007 wird als Typenschein kein gebundenes Heft mehr ausgegeben, sondern nur mehr ein einzelnes A4-Blatt. Anstelle des Typenscheines kann auch ein COC-Papier, eine EU-Übereinstimmungs-bescheinigung oder ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank ausgegeben werden.

Vollmacht:

Wenn der Zulassungsnehmer jemand anderen mit der Anmeldung beauftragt ist eine Vollmacht erforderlich. Hierfür ist keine Vergebührung erforderlich. Der Bevollmächtigte benötigt einen amtlichen Lichtbildausweis.


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